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Projektbeginn

Promotionsvereinbarung

Um einen einvernehmlichen Rahmen für das gesamte Promotionsprojekt zu schaffen, wird dringend empfohlen, gleich zu Beginn eine Promotionsvereinbarung zu unterzeichnen. Dieses Dokument skizziert die Aufgabenverteilung zwischen Promovend*in und Betreuer*in sowie deren gegenseitige Verpflichtungen. Es beschreibt das Thema des Projekts, den Zeitplan, die Arbeitsbedingungen sowie die Aufgaben und Pflichten von Promovend*in und Betreuer*in. Durch die Festlegung dieser Bedingungen bietet die Promotionsvereinbarung eine verlässliche Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Dissertationskomitee

Um die/den Promovenden*in mit einem breiteren Spektrum an Fachwissen und unabhängiger Anleitung zu unterstützen, liegt die Betreuung vorzugsweise in den Händen eines Dissertationskomitees und nicht nur einer einzelnen betreuenden Person. Jedes Dissertationskomitee besteht aus mindestens drei Mitgliedern:

  • aus der/dem Hauptbetreuer*in, der/die in der Regel auch Projektleiter*in und damit verantwortlich für das Forschungsprojekt ist, auf das sich das Promotionsprojekt bezieht,
  • aus einer/einem leitenden Wissenschaftler*in aus einer anderen Arbeitsgruppe und
  • z.B. aus einer/einem in die unmittelbare Betreuung der Forschungsarbeit eingebunden Wissenschaftler*in.

    Das Dissertationskomitee, das halbjährlich (oder öfter) zusammentritt, berät die/den Promovenden/in in allen wissenschaftlichen und Management-Aspekten des Promotionsprojects und begleitet dessen Entwicklung. Darüber hinaus unterstützt es die/den Promovenden*in auch in Fragen der Forschungsausbildung und Karriereentwicklung.
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