Fachbereichsrat am FB05
Fachbereichsrat am FB05
Tätigkeiten und Aufgaben
Der Fachbereichsrat ist das oberste Gremium des Fachbereichs. Er kann Ausschüsse bilden (z.B. Berufungs- oder Habilitationskommissionen, Studienkommissionen, Prüfungsausschüsse u. a.) und diesen Befugnisse übertragen.
Die Aufgaben des Fachbereichsrates sind in § 87 BremHG definiert. Er beschließt u.a. über:
- Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Studienpläne, fachspezifische Teile der Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen,
- Grundsätze des Qualitätsmanagements der Lehre
- Grundsätze für die Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Förderung und Koordination der Abstimmung von Forschungs- und künstlerischen Entwicklungsvorhaben
- Grundsätze der Mittelbewirtschaftung
Mitglieder
Gem. § 88 BremHG besteht der Fachbereichsrat aus 13 Vertreter:innen der folgenden Gruppen:
- 7 Hochschullehrer:innen plus Stellvertretungen
- 2 Wiss. Mitarbeiter:innen plus Stellvertretungen
- 2 Studierende plus Stellvertretungen
- 2 Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung plus Stellvertretungen
Bestimmung der Mitglieder
Gemäß Wahlordnung der Universität Bremen im Rahmen der allgemeinen Gremienwahlen
Häufigkeit der Sitzung
ca. 6-8 mal pro Jahr
Regelmäßige Amtszeit
2 Jahre: Hochschullehrer:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung
1 Jahr: Studierende
1 Jahr: Studierende
Aktuelle(r) Vorsitzende(r)
Dekanin Prof. Dr. Simone Kasemann