Der Promotionsausschuss diskutiert alle Belange rund um die Promotion und ist verantwortlich für die Ausgestaltung der Promotionsordnung. Er beschließt die Annahme von Promotionsstudent:innen als Doktorand:innen am Fachbereich Geowissenschaften, deren Zulassung zum Promotionskolloquium und organisiert die Begutachtung der Dissertationen. Auch die Entscheidung über die Vergabe des Titels Dr. rer. nat. liegt in den Händen des Promotionsausschusses.
Durch Wahl im Fachbereichsrat
ca. 6-8 mal pro Jahr
2 Jahre: Hochschullehrer:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen 1 Jahr: Studierende
Prof. Dr. Wolfgang Bach