Masterstudiengang Applied Geosciences
Prüfungen
Masterstudiengang Applied Geosciences
Prüfungen
Allgemeines
Im Studiengang Master Applied Geosciences werden Modulprüfungen i. A. semesterbegleitend am Ende der Vorlesungszeit angeboten. Hausarbeiten, Vorträge, Protokolle usw. können während des gesamten Semesters anfallen. Die genauen Prüfungstermine werden Ihnen zu Beginn der Vorlesungszeit mitgeteilt und sind im Prüfungsplan sichtbar (s. Link unter Prüfungstermine).
Prüfungsformen
Jedes Modul schließt mit einer Modulnote ab. Die Modulprüfung kann aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen (benotet) und/oder Studienleistungen (unbenotet) bestehen. Näheres, insbesondere Anzahl, Art und Umfang der Leistungsnachweise sowie deren Gewichtung bei der Ermittlung der Modulnote werden in der Modulbeschreibung festgelegt.
Modulprüfung: Ein Modul schließt mit einer einzigen Prüfungs- oder Studienleistung ab. Die Prüfungsleistung ist benotet und bildet zu 100% die Modulnote. Schließt eine Studienleistung, die mit „bestanden“ oder mit „nicht bestanden“ bewertet wird, ein Modul ab, geht dieses Modul nicht in die Berechnung der Masterabschlussnote ein.
Kombinationsprüfung: Eine Modulprüfung kann mit einer Kombinationsprüfung abschließen, die aus mehreren Prüfungs- und Studienleistungen besteht. Jede Leistung innerhalb einer Kombinationsprüfung muss bestanden sein. Die Notenberechnung obliegt dem Modulverantwortlichen. Nur die Modulendnote ist in Pabo sichtbar.
Teilprüfungen: Die Modulprüfung kann auch aus Teilprüfungen bestehen, die einzelne Kurse innerhalb von Modulen abschließen und gewichtet nach der Kreditpunktezahl in Pabo zur Modulnote verrechnet werden. Teilprüfungen sind in Pabo sichtbar, auch, wenn das Modul noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Anmeldung
An einer Prüfung kann nur teilnehmen, wer sich in Pabo fristgerecht dazu angemeldet hat. An- und Abmeldefristen zu jedem Modul bzw. jeder Teilprüfung sind im Prüfungsplan (s. Link unter Prüfungstermine) angegeben.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, sich zu einer Prüfung anzumelden, weil z.B. Ihr Modul nicht in Pabo erscheint, das Modul noch nicht zur Anmeldung freigeschaltet ist oder technische Probleme auftreten (s. Formblatt unter Formulare, Anträge), schreiben Sie unverzüglich eine E-Mail an das Prüfungsamt (s. Kontakt) und Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer mit detaillierter Angabe Ihres Problems und einem Screenshot aus Pabo zum Anmeldeproblem. Die E-Mail muss folgende Informationen beinhalten:
• Vollständiger Name, Matrikelnummer
• VAK Nummer und vollständiger Name des Moduls/ der Teilprüfung
• Name der Dozentin oder des Dozenten
• Grund für die nicht eigenständige Anmeldung
Sollte sich bis zum Prüfungstermin Ihr Anmeldeproblem nicht lösen lassen, dann gilt diese E-Mail mit Sendedatum als Beleg dafür, dass Sie rechtzeitig, also innerhalb der Anmeldefrist, versucht haben, sich anzumelden. Lehrende sind angewiesen, Ihnen die Teilnahme an Prüfungen zu verweigern, wenn keine fristgerechte Anmeldung vorliegt.
Im Krankheitsfall melden Sie sich umgehend im Prüfungsamt (s. Kontakt) und reichen sobald als möglich den "Antrag bei Krankmeldung" zusammen mit einem ärztlichen Attest im Prüfungsamt ein. Es wird auch eine E-Mail mit der pdf-Datei des Antrags und ärztlichen Attests akzeptiert.
Alle Studierenden, die eine freiwillige Zusatzleistung abschließen möchten, können und sollten sich dafür nicht in Pabo anmelden. Informieren Sie rechtzeitig vor der Prüfung Ihre Lehrenden, dass Sie an der Prüfung teilnehmen wollen und lassen Sie sich anschließend einen Leistungsnachweis (s. Link) ausstellen, den Sie dann im Prüfungsamt einreichen.
Alle Nebenfachstudierenden, Nebenhörer*innen und Gaststudent*innen haben keinen Zugang zu Pabo und müssen sich rechtzeitig direkt beim Dozenten zur Prüfung anmelden.
Wiederholungsfristen
Mit der ersten Anmeldung zu einer Prüfung beginnt eine Frist von insgesamt 5 Semestern, in denen man das gesamte Modul bzw. die Teilprüfung erfolgreich abgeschlossen haben muss. Verstreicht die Frist, ohne dass alle Prüfungsleistungen des Moduls bzw. die Teilprüfung erfolgreich bestanden wurden, droht die Zwangsexmatrikulation. Anerkannte Prüfungsrücktritte und Krankmeldungen sowie Urlaubssemester werden allerdings nicht mitgezählt.
Innerhalb dieser Frist muss man sich für jeden weiteren Prüfungsversuch, den man wahrnehmen möchte, in PABo anmelden.
Anerkennung von Studienleistungen
Wenn Sie schon in einem anderen Studiengang oder während eines Auslandsaufenthalts Studienleistungen erworben haben oder aber während einer Berufstätigkeit Kompetenzen erworben haben, die Sie sich für Ihr Studium anrechnen lassen möchten, dann lassen Sie sich dazu im Studien- und Praxisbüro, Dr. Ulrike Wolf-Brozio, beraten. Ein Formblatt für Anerkennungsverfahren finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
nützliche Links
Prüfungstermine
Formulare, Anträge
Kontakt - NEU!
kommissarisch ZPA Team
N.N.
zpa-fb5@uni-bremen.de
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N.N.
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