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Zulassung zur Promotion

Bald haben Sie Ihr Promotionsziel erreicht. Die letzte Hürde schaffen Sie leicht, wenn Sie sich nach dem folgenden Plan richten:



Ablauf- und Zeitplan bei Zulassung zur Promotion

1. Der erste Schritt ist die Abgabe von 3 gedruckten Exemplaren sowie einer digitalen Version auf CD der Dissertation in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses. Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion auszufüllen, der als Download im Internet zur
Verfügung steht. Folgende Daten sind anzugeben: Thema der Arbeit,
Thema des Kolloquiums, Betreuer (Doktorvater) oder Betreuerin,
Zweitgutachter oder Zweitgutachterin.

Die Geschäftsstelle behält ein Exemplar zur universitätsöffentlichen Auslage und leitet die zwei Gutachterexemplare weiter mit der Bitte, die Gutachten innerhalb von 6 Wochen zu erstellen.

2. Bitte planen Sie in der Zwischenzeit bis zum Vorliegen der Gutachten in Absprache mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin Ihr Kolloquium
und schlagen einen Termin (Datum (frühestens 5 Tage nach der Sitzung des Promotionsausschusses), Uhrzeit) sowie einen aus folgendem Personenkreis bestehenden Prüfungsausschuss vor:

Prüfungsausschuss, best. aus 6 Personen
Erstgutachter oder Erstgutachterin
Zweitgutachter oder Zweitgutachterin (muss extern sein)
ein Professor oder eine Professorin des Fachbereichs Geowissenschaften
ein weiterer Professor oder weitere Professorin oder promovierte/r Sachverständige/r
zwei weitere Angehörige der Universität Bremen, darunter ein Student oder eine Studentin (Bachelor oder Master)
(z. B. ein/e Angehörige/r aus dem wiss. Mittelbau, ein/e Stud. höheren
Fachsemesters)

Vertreter (3 Personen)
ein Professor oder eine Professorin des Fachbereichs Geowissenschaften
ein/e Angehörige/r der Universität Bremen aus dem wiss. Mittelbau
ein Student oder eine Studentin (Bachelor oder Master)

? insgesamt 9 Personen

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sollten möglichst unterschiedlichen Fachgebieten angehören.
Der Vorschlag ist dann formlos bis 10 Tage vor der Promotionsausschuss-Sitzung in der Geschäftsstelle oder per Mail abzugeben.



3. Bitte reservieren Sie den Hörsaal zum geplanten Termin (bei Frau Angelika Rinkel, Telefon: 0421/218-65051).

Wenn beide Gutachten und der Vorschlag für den Prüfungsausschuss spätestens 10 Tage vor der kommenden Sitzung des Promotionsausschusses in der Geschäftsstelle vorliegen, wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses über die Zulassung zum Promotionskolloquium entschieden. Nach der Sitzung erfolgt
umgehend die Einladung der Mitglieder des Prüfungsausschusses. Diese wird auch im GEO-Gebäude und im AWI Bremerhaven ausgehängt, außerdem wird das Kolloquium auf der Fachbereichshomepage veröffentlicht.

4.Das Promotionskolloquium findet wie vereinbart statt.

Nach dem Promotionskolloquium übergibt der Prüfungsausschuss dem Promotionsausschuss einen schriftlichen Bericht mit einer Stellungnahme, ob
der Doktorand oder die Doktorandin zu promo-
vieren ist. Ggf. kann es auch weitere Beschlüsse zur Überarbeitung der Promotion geben. In der darauffolgenden Sitzung des Promotionsausschusses
wird über den Vorschlag des Prüfungsausschusses entschieden (wenn es keine weiteren Beschlüsse zur Überarbeitung der Dissertation gibt), ansonsten sollten Sie Rücksprache halten über Ihren persönlichen Einzelfall. Danach kann
auf Wunsch eine Bescheinigung über die Note ausgestellt werden.

5. Die Aushändigung der Promotionsurkunde erfolgt, wenn die Dissertation veröffentlicht ist bzw. die Veröffentlichung sichergestellt ist. Bitte geben Sie die veröffentlichte Arbeit in der Staats- und Universitätsbibliothek ab (bei Online-Veröffentlichung: 1 Exemplar, siehe Homepage www.suub.uni-bremen.de).
Die Bescheinigung der Bibliothek über die ordnungsgemäße Abgabe und 1 Exemplar der veröffentlichten Arbeit im Falle einer Überarbeitung, sind in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses abzugeben.

Ihre Urkunde wird nun erstellt und ist nach ca. 2 - 3 Wochen fertig. Sie werden per Email informiert.
Der Doktorgrad darf erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden.

Ablauf- und Zeitplan bei Zulassung zur Promotion

  • Der erste Schritt ist die Abgabe von 3 gedruckten Exemplaren der Dissertation sowie einer digitalen Version auf CD oder USB-Stick in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses.
Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion auszufüllen, der als Download unter Studium/Promotion in den Geowissenschaften/Formulare und Dokumente auf der GEO-Homepage zur Verfügung steht. Neben einem aktualisierten Lebenslauf mit Publikationsliste und der Erklärung gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 und 4, muss auch ein formeller Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs zu Good Scientific Practice eingereicht werden (dies gilt nur für Promovierende, die ab dem 28.08.2019 angenommen wurden).

Folgende Daten sind anzugeben:

  • Thema der Arbeit,
  • Thema des Kolloquiums (dieses muss sich vom Dissertationsthema unterscheiden und allgemeiner gehalten sein),
  • Erstgutachter*in,
  • Zweitgutachter*in.
  • Bei externen Gutachterinnen/Gutachtern bitte die postalische Adresse und E-Mail Kontakt angeben.

Die Geschäftsstelle behält ein Exemplar zur universitätsöffentlichen Auslage und leitet die zwei Gutachterexemplare weiter mit der Bitte, die Gutachten innerhalb von 6 Wochen zu erstellen.
  • Bitte planen Sie in der Zeit bis zum Vorliegen der Gutachten Ihr Kolloquium in Absprache mit Ihren Gutachtern und Gutachterinnen und schlagen einen Termin – Datum, Uhrzeit, Raum (frühestens 5 Tage nach der Sitzung des Promotionsausschusses) sowie einen aus folgendem Personenkreis bestehenden Prüfungsausschuss vor:

Prüfungsausschuss, bestehend aus 6 Personen

  1. Erstgutachter*in
  2. Zweitgutachter*in
  3. ein*e Professor*in des Fachbereichs Geowissenschaften
  4. ein weiterer Professor bzw. Professorin oder promov. Sachverständiger bzw. promov. Sachverständige
  5.  zwei weitere Angehörige der Universität Bremen (z. B. aus dem wiss. Mittelbau),
  6.  darunter ein Student bzw. eine Studentin (Bachelor oder Master, Studierende höheren Fachsemesters)

Vertreter (3 Personen)

  1. ein*e Professor*in des Fachbereichs Geowissenschaften
  2. ein Angehöriger oder eine Angehörige der Universität Bremen aus dem wiss. Mittelbau
  3. ein Student oder eine Studentin (Bachelor oder Master)

d. h. insgesamt 9 Personen

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sollten möglichst unterschiedlichen Fachgebieten angehören und insbesondere die Positionen 1. bis 4. sollten unter Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes zusammengesetzt sein. Der Vorschlag ist dann am besten mittels des bereitgestellten Formulars "Prüfungsausschuss" mit allen E-Mail-Adressen

bis spätestens 10 Werktage vor der Promotionsausschuss-Sitzung in der Geschäftsstelle oder per Mail (alicja.ostrowski@vw.uni-bremen.de) abzugeben.

  • Bitte reservieren Sie den Hörsaal zum geplanten Termin (bei Frau Angelika Rinkel, Telefon: 0421/218-65051).

Wenn beide Gutachten und der Vorschlag für den Prüfungsausschuss rechtzeitig, also spätestens 10 Werktage vor der kommenden Sitzung des Promotionsausschusses in der Geschäftsstelle vorliegen, wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses über die Zulassung zum Promotionskolloquium entschieden. Nach der Sitzung erfolgt umgehend die Einladung der Mitglieder des Prüfungsausschusses. Diese wird auch im GEO-Gebäude und im AWI Bremerhaven ausgehängt, außerdem werden die Daten auf der GEO Homepage veröffentlicht.

  • Das Promotionskolloquium findet wie vereinbart statt.
Nach dem Promotionskolloquium übergibt der Prüfungsausschuss dem Promotionsausschuss einen schriftlichen Bericht mit einer Stellungnahme, ob und ggf. mit welchem Prädikat der Doktorand oder die Doktorandin zu promovieren ist. Ggf. kann es auch weitere Beschlüsse zur Überarbeitung der Promotion geben. In der darauffolgenden Sitzung des Promotionsausschusses wird über den Vorschlag des Prüfungsausschusses entschieden (wenn es keine weiteren Beschlüsse zur Überarbeitung der Dissertation gibt), ansonsten sollten Sie Rücksprache über Ihren persönlichen Einzelfall halten. Danach wird eine Bescheinigung über den Abschluss ausgestellt.
  • Die Aushändigung der Promotionsurkunde erfolgt, wenn die Dissertation veröffentlicht ist bzw. die Veröffentlichung sichergestellt ist.
Bitte geben Sie die veröffentlichte Arbeit in der Staats- und Universitätsbibliothek ab (bei Online-Veröffentlichung: 1 Exemplar, siehe Homepage www.suub.uni-bremen.de). Die Bescheinigung der Bibliothek über die ordnungsgemäße Abgabe und 1 Exemplar der veröffentlichten Arbeit (3 Exemplare bei Auflagen) sind wiederum in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses abzugeben.

Ihre Urkunde wird nun erstellt und ist ca. 2 - 3 Wochen später fertig. Sie kann in der Geschäftsstelle abgeholt werden oder wird auf Wunsch vom Betreuer oder Betreuerin überreicht oder per Post zugesandt. Der Doktorgrad darf erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden.
Kontakte
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Vor­sit­zen­der
Pro­mo­ti­ons­aus­schuss

Prof. Dr. Wolfgang Bach

GEO 5340

Tel.: +49 421 218 - 65400
wbach@uni-bremen.de

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wbach@uni-bremen.de


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Ge­schäfts­stel­le des
Pro­mo­ti­ons­aus­schus­ses

Alicja Ostrowski

GEO 1180

Tel.: +49 421 218 - 65013
alicja.ostrowski@vw.uni-bremen.de

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